Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Otto und Ueyama GbR (im Folgenden FitnessWerkstatt genannt)




1. Mitgliedschaften und FlexCards der FitnessWerkstatt


(1)   Die Mitgliedschaft in der FitnessWerkstatt hat eine Laufzeit von drei (3) Monaten und FlexCards haben eine Gültigkeit von 4 Monaten ab dem Kaufdatum. Sie melden sich an, indem Sie das Anmeldeformular der von uns genutzten Mitglieder-Verwaltungssoftware VIRTUAGYM vollständig ausfüllen und absenden. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FitnessWerkstatt.



(2)  Änderungen der Mitgliedschaft sind grundsätzlich nur in Schriftform per Mail oder Post möglich. Ein Upgrade auf eine höherwertige Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Downgrades sind ausschließlich zum Ende der jeweiligen laufenden Mitgliedschaft möglich.



(3)   Die Mitgliedschaft kann im Krankheitsfall vorübergehend ausgesetzt werden. Die FitnessWerkstatt muss hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Voraussetzung für das Aussetzen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Mitgliedschaft wird nach Erhalt der Mitteilung für die Dauer der Krankheit ausgesetzt und um die entsprechende Zeit verlängert. Das Aussetzen der Mitgliedschaft kann nicht rückwirkend eingerichtet werden.





2. Mitgliedschaft, Frist und Zahlungsbedingungen



(1)   Der Mitgliedsbeitrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht (Lastschriftverfahren/SEPA). Die Zahlung einer FlexCard erfolgt auf Rechnung oder per Lastschrift.



(2)   Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages, beispielsweise infolge eines nicht ausreichenden Saldos oder einer Stornierung aus anderen Gründen, entsteht Ihnen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro.



(3)   Die Teilnahme am Training wird blockiert, solange die Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt ist. Die FitnessWerkstatt ist berechtigt, die Mitgliedschaft bei Zahlungsrückstand unter Beibehaltung der Zahlungsverpflichtung zu beenden.



(4)   Die FitnessWerkstatt behält sich das Recht vor, ihre Preise zwischenzeitlich zu ändern. Sie werden wenigstens zwei (2) Monate vor einer Preisänderung hierüber in Kenntnis gesetzt. Die neuen Preise gelten für laufende und neue Verträge.



(5) Die Mitgliedschaften sind persönlich und nicht übertragbar. Personal Training oder Workshops werden gesondert abgerechnet und absolviert. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.





3. Trainingseinheiten



(1)   Beim Training sind Sportkleidung und -schuhe zu tragen (keine Jeans, Sandalen, oder sonstige Straßenkleidung). Das Studio und die Einrichtung sind mit Respekt und Vorsicht zu behandeln. Wenn rücksichtslose Handlungen des Kunden Trainingsgeräte oder andere Güter des Studios beschädigen, oder andere Teilnehmer verletzen, muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.



(2)   Für jede Trainingseinheit verpflichtet sich der Teilnehmer, sich über die Buchungsplattform VIRTUAGYM zu registrieren. Im Falle der Nicht-Teilnahme kann diese Registrierung bis 4 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei über VIRTUAGYM storniert werden. Pro zu kurzfristig oder gar nicht abgesagtem Termin erheben wir eine Gebühr von 9 €. Bei Fernbleiben ohne Absage fallen 13,90 € No Show Gebühr an.



(3)   Die FitnessWerkstatt behält sich das Recht vor, Trainingszeiten, -programme usw. zu ändern. Die Trainings finden mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und eine einwöchigen Sommerpause das ganze Jahr über statt. Wenn Workouts aufgrund von gesetzlichen Feiertagen ausfallen, entsteht diesbezüglich kein Anspruch auf eine Beitragsminderung oder -rückerstattung.



(4)   FitnessWerkstatt haftet nicht für verschwundenes und/oder gestohlenes persönliches Eigentum.



(5)   Wenn ein Mitglied keinen Gebrauch von seinem Recht auf Teilnahme an den von der FitnessWerkstatt angebotenen Trainingseinheit macht, erfolgt keine Beitragsrückerstattung. Ein verpasstes Training kann allerdings (in Absprache mit FitnessWerkstatt und innerhalb von drei (2) Monaten) an einem Tag, an dem Sie normalerweise nicht trainieren, nachgeholt werden.



(6)   Die Mitgliedschaft kann maximal einmal pro Jahr und nur für einen gesamten Abrechnungsmonat aufgrund von Urlaub ausgesetzt werden. Das Aussetzen ist schriftlich zu beantragen. Es entfällt eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 25 €. Darüber hinaus ist es möglich, durch Urlaub verpasste Trainings nachzuholen (es gelten die Regelungen von Punkt 3.5. zum Nachholen von Trainings).





4. Kündigung und Fristen



(1)   Bei Mitgliedschaften wird nach Ablauf der Vertragsdauer das Vertragsverhältnis automatisch um 3 Monate erneuert, sofern nicht ein Vertragspartner der Fortsetzung des Beitragsverhältnis widerspricht. Diese Beendigung des Vertragsverhältnisses muss durch eine schriftliche Kündigung und mind. 1 Monat vor Ablauf des Vertragsverhältnisses erfolgen. FlexCards erneuern sich nicht automatisch.



(2)   Bei unzumutbarem Verhalten des Klienten behält die Otto und Ueyama GbR sich das Recht und die Befugnis vor, das Trainingsprogramm jederzeit abzubrechen oder die Mitgliedschaft fristlos ohne Rückerstattung bereits entstandener Kosten zu kündigen.





5. Gesundheit und Haftpflicht



(1)   Mit Aufnahme des Trainings erklärt der Kunde, die eigene Sporttauglichkeit und Verletzungsfreiheit.

(2)   Es besteht die Möglichkeit einer Verletzung durch die Teilnahme am Training und Kunden nehmen diese mit Aufnahme des Trainings automatisch zur Kenntnis.



(3)   Das Trainerpersonal steht jederzeit für Fragen und Hilfe bereit ist aber von jeglicher Haftpflicht befreit. Diese beinhaltet aber beschränkt sich nicht auf Arzt- und Behandlungskosten, entgangene Löhne, Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten jeglicher Art, die während oder nach dem Training auftreten.





6. Schlussbestimmungen


Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Die GbR behält sich das Recht ,die Vertragsbedingungen zu ändern.

Frankfurt am Main, 1.1.2025


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